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   VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/2005   

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VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/2005 (https://dejure.org/2005,29158)
VK Hessen, Entscheidung vom 30.05.2005 - 69d-VK-10/2005 (https://dejure.org/2005,29158)
VK Hessen, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 69d-VK-10/2005 (https://dejure.org/2005,29158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bieterschützende Wirkung von§ 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A); Vorliegen eines offenbaren Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung (Unterkostenangebot); Bestehen einer Gefahr der Marktverdrängung; Schutz privater Mitbieter vor einem ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schutz vor einem Wettbewerb kommunaler Unternehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/05
    Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur geht aber davon aus, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.11.2004, 1 U 56/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02, VergabeR 2002, 471, BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, 1. VK Bund, Beschluss vom 28.12.2004, VK 1 - 144/04).

    Es würde vielmehr sogar einen Verstoß gegen die verbindlichen europäischen Richtlinien bedeuten, wenn ein Auftraggeber zu Gunsten von Bietern verpflichtet wäre, grundsätzlich nur auskömmliche und kostendeckende Preise zu akzeptieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02, VergabeR 2002, 471).

    Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02, VergabeR 2002, 471, 1. VK Bund, Beschluss vom 28.12.2004, VK 1 - 144/04, 2. VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004, VK 2 196/04).

  • BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02

    Unzureichende Begründung der Vorabinformation - Zuschlagsverbot für Unterangebot

    Auszug aus VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/05
    Denn selbst eine Abweichung des Preises des niedrigsten Angebotes zu dem nächst höherem Angebot von mehr als 20% rechtfertigt nach der Rechtsprechung für sich allein noch nicht die Annahme, dass ein offenbares Missverhältnis vorliegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, Verg 22/03, VergabeR 2004, 248, BayObLG, Beschluss vom 03.07.2002, Verg 13/02, NZBau 2003, 105).

    Hinzukommen müssen vielmehr Anhaltspunkte, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist, es sich also um keinen Wettbewerbspreis handelt (BayObLG, Beschluss vom 03.07.2002, Verg 13/02, NZBau 2003, 105, Kulartz in: Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Auflage 2000, § 25, Rn. 40).

  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/05
    Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur geht aber davon aus, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.11.2004, 1 U 56/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02, VergabeR 2002, 471, BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, 1. VK Bund, Beschluss vom 28.12.2004, VK 1 - 144/04).

    Denn § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A soll in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dienen, der bei Zuschlagserteilung auf ein Angebot mit einem unangemessenen niedrigen Preis Gefahr läuft, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht (BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65).

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 5/02

    Nebenangebot; Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/05
    Entscheidend für die Beurteilung, ob der Angebotspreis unangemessen niedrig ist, ist nicht das Verhältnis des günstigsten Angebots zu den Preisen der Mitbewerber, sondern das Verhältnis zwischen Preis und angebotener Leistung unter Berücksichtigung der konkreten Angebotssituation (OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002, WVerg 5/02, VergabeR 2003, 64, 2. VK Bund, Beschluss vom 07.09.2000, Verg 21/00).

    Erforderlich sind somit Feststellungen, dass der beanstandete Preis kein Wettbewerbspreis ist, weil er weder Ausdruck der konkreten betriebsindividuellen Verhältnisse des Anbieters noch adäquate Reaktion auf die Situation des Wettbewerbsumfelds ist (OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002, WVerg 5/02, VergabeR 2003, 64).

  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/05
    Nach einer Mindermeinung in der Rechtsprechung soll § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A grundsätzlich eine bieterschützende Funktion haben (OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003, Verg 22/03, VergabeR 2004, 397, OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999, 6 Verg 3/99, BauR 2000, 396, OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999, 13 Verg 1/99, BauR 2000, 405).
  • OLG Naumburg, 22.11.2004 - 1 U 56/04

    Zur Frage der Risikotragung der Fehlkalkulation bei einer öffentlichen

    Auszug aus VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/05
    Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur geht aber davon aus, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.11.2004, 1 U 56/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02, VergabeR 2002, 471, BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, 1. VK Bund, Beschluss vom 28.12.2004, VK 1 - 144/04).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/05
    Denn selbst eine Abweichung des Preises des niedrigsten Angebotes zu dem nächst höherem Angebot von mehr als 20% rechtfertigt nach der Rechtsprechung für sich allein noch nicht die Annahme, dass ein offenbares Missverhältnis vorliegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, Verg 22/03, VergabeR 2004, 248, BayObLG, Beschluss vom 03.07.2002, Verg 13/02, NZBau 2003, 105).
  • OLG Jena, 16.12.2002 - 6 Verg 10/02

    Akteneinsicht

    Auszug aus VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/05
    Ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung liegt nur dann vor, wenn der angebotene Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im Einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, Verg 22/03, VergabeR 2003, 248, Rusam in: Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Auflage 2003, A § 25, Rn. 42).
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/05
    Nach einer Mindermeinung in der Rechtsprechung soll § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A grundsätzlich eine bieterschützende Funktion haben (OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003, Verg 22/03, VergabeR 2004, 397, OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999, 6 Verg 3/99, BauR 2000, 396, OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999, 13 Verg 1/99, BauR 2000, 405).
  • OLG Celle, 18.12.2003 - 13 Verg 22/03

    Ausschreibung von Versicherungsleistungen für Gebäude und Inventar;

    Auszug aus VK Hessen, 30.05.2005 - 69d-VK-10/05
    Nach einer Mindermeinung in der Rechtsprechung soll § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A grundsätzlich eine bieterschützende Funktion haben (OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003, Verg 22/03, VergabeR 2004, 397, OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999, 6 Verg 3/99, BauR 2000, 396, OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999, 13 Verg 1/99, BauR 2000, 405).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • VK Brandenburg, 10.11.2006 - 2 VK 44/06

    Missverhältnis Preis/Leistung: Niedriger Preis allein genügt nicht!

    Allerdings waren die Rügen nicht nur auf den Verdacht des Unterpreisangebotes gestützt, sondern auf Pressemeldungen über den Preis des bezuschlagten Angebotes (VK Schleswig Holstein, Beschluss vom 5. August 2003 - VK-SH 21/03), eine hohe Markttransparenz (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2005 ­ Verg W 11/04) oder den Vortrag von Fakten, warum ein preiswerteres Angebot nicht auskömmlich sein kann (VK Hessen, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 69d-VK-10/2005).
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